Inhalt
Intiativrecht des Betriebsrats beim AGG
Mitbestimmung beim AGG
26.06.2007 | Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat in einem Verfahren nach § 98 ArbGG entschieden, dass ein Intiativrecht des Betriebsrats bei der Errichtung und Verfahrensausgestaltung der Beschwerdestelle nach § 13 AGG besteht, jedenfalls die entsprechenden Beteiligungsrechte nicht offentsichtlich ausgeschlossen sind.
Am 14. Februar 2007 hatte das Arbeitsgericht Hamburg die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats für offensichtlich ausgeschlossen gehalten. Das vom beteiligten Gesamtbetriebsrat daraufhin angerufene LAG Hamburg hat diese Entscheidung jetzt mit Beschluss vom 17. April 2007 – 3 TABV 6/07 – abgeändert und dem Antrag des Gesamtbetriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle stattgegeben.
Tags für diesen Artikel: AGG, Betriebsrat, Gleichstellung im Betrieb, Gleichstellungspolitik, Mitbestimmung, Recht, Recht/Urteile, Urteile
Kommentare
Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)
Noch keine Kommentare
Kommentar schreiben