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Bundesrat beschließt Familienpflegezeitgesetz
Beschäftigte können danach ab dem 1. Januar 2012 für die Pflege von Angehörigen zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit verringern. Für die mit dem Unternehmen selbst auszuhandelnde Vereinbarung gibt das Gesetz nur einen Rahmen vor. Danach kann die Wochenarbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduziert werden. Um Gehaltseinbußen während dieser Pflegezeit abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält unverändert 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach Ablauf der Pflegephase und der vollen Rückkehr in den Beruf bekommen Beschäftigte allerdings weiter nur das reduzierte Gehalt - bis der gezahlte Vorschuss wieder abgearbeitet ist.
Der Haken: Auf die Familienpflegezeit gibt es keinen Anspruch und das Modell belastet vor allem die ArbeitnehmerInnen finanziell. Arbeitgeber können eine Refinanzierung über das in der Familienpflegezeit gezahlte Mehrgehalt bei dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
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