Inhalt

Entscheidung des BVerG zum Elterngeld

"Partnermonate" fördern Gleichstellung

20.09.2011 | Die IG Metall begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannten Partnermonaten beim Elterngeld. Es sei Verfassungsauftrag, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenbilder zu überwinden, stellte das Gericht fest.

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sieht vor, dass das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate gezahlt wird, wenn auch der Partner/ die Partnerin zwei Monate Elternzeit beantragt. Über diese “Partnermonate” hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Sinn und Zweck der “Partnermonate” ist es, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu erleichtern.

Aus Sicht der IG Metall sind aber sind zwei verbindliche “Vätermonate” in gleichstellungspolitischer Hinsicht zu wenig.

Trackbacks

Trackback-URL für diesen Eintrag

  1. Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!

Kontakt

IG Metall

Themen

DGB et al.

Netzwerk