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Entscheidung des BVerG zum Elterngeld
"Partnermonate" fördern Gleichstellung
20.09.2011 | Die IG Metall begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannten Partnermonaten beim Elterngeld.
Es sei Verfassungsauftrag, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenbilder zu überwinden, stellte das Gericht fest.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sieht vor, dass das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate gezahlt wird, wenn auch der Partner/ die Partnerin zwei Monate Elternzeit beantragt. Über diese “Partnermonate” hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Sinn und Zweck der “Partnermonate” ist es, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu erleichtern.
Aus Sicht der IG Metall sind aber sind zwei verbindliche “Vätermonate” in gleichstellungspolitischer Hinsicht zu wenig.
Tags für diesen Artikel: Elterngeld, Elternzeit, Gleichstellung, IG Metall, Partnermonate, Recht, Recht/Urteile
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