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Gesetzliche Regelungen notwendig

10 Jahre Selbstverpflichtung beseitigt Chancenungleichheit nicht

05.07.2011 | Frauen verdienen noch immer rund ein Viertel weniger als Männer und sind auch noch längst nicht in gleicher Anzahl in Führungspositionen vertreten. Das zeigt die 4. Bilanz zur Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden zur Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Auch die vierte Bilanz der Bundesregierung zur freiwilligen „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und in Männern in der Privatwirtschaft“ zeigt, dass eine reine Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht die gewünschten Effekte erzielt. Weder was Führungspositionen für Frauen angeht, noch was die Entgeltgleichheit betrifft.

„Ohne gesetzliche Regelungen wird die Ungleichstellung in der Privatwirtschaft noch ein weiteres Jahrzehnt vor sich hindümpeln“, erklärte Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall, anlässlich der Veröffentlichung der vierten Bilanz zur Umsetzung der freiwilligen Vereinbarung.

Genau 10 Jahre nach dem Abschluss hatte die Bundesregierung diese am 2. Juli 2011 auf ihrer Homepage veröffentlicht.

„Wieder einmal hat sich gezeigt, dass mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft keine entscheidenden Fortschritte erzielt werden, was auch im ersten Gleichstellungsbericht nachgelesen werden kann. Frauen in Führungspositionen sind noch immer Mangelware und auch der Gender Pay Gap liegt schon seit Jahren unverändert bei 23 Prozent.“

Andere europäische Staaten sind bereits bedeutend weiter und haben beispielsweise gesetzliche Frauenquoten verabschiedet. Und das seien nicht nur skandinavischen Länder sondern auch Spanien und ganz aktuell Belgien.

Das Problem an der Sache: Wird die Selbstverpflichtung nicht erfült, muss die Bundesregierung aktiv werden. Und genau das will sie derzeit offenbar umgehen. In der Selbstverpflichtung aber heißt:

Solange die Vereinbarung der Bundesregierung und der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft erfolgreich umgesetzt wird, wird die Bundesregierung keine Initiative ergreifen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft auf gesetzlichem Wege zu erreichen.
Eine ehrliche Bilanz wäre daher Grund, als Regierung gesetzliche Regelungen zu garantieren.

„Da verwundert es dann nicht, dass die Bundesregierung in ihrer vierten Bilanz auf 90 Seiten wieder ein positives Bild sichtbarer Erfolge zeichnet, um gesetzliche Regelungen auch weiterhin zu umgehen“, kritisierte Wetzel den Bericht.

Doch Frauen wollen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen, auch und gerade in der Privatwirtschaft.

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