Inhalt

Rechtsprechung

Übers Geld darf man (und Frau) reden

21.09.2010 | Klauseln über eine Verschwiegenheitspflicht beim Entgelt sind unwirksam entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Arbeitnehmer/innen werden vielfach vom Arbeitgeber verpflichtet, die Höhe ihrer Vergütung geheim zu halten. Solche Klauseln sind unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. „Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG.“(LAG 21.10.2009 Az: 2 Sa 183/09)

Trackbacks

Trackback-URL für diesen Eintrag

  1. Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!

Kontakt

IG Metall

Themen

DGB et al.

Netzwerk