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BAG-Urteil zu Bagatellkündigung

Emmely-Kündigung unwirksam

14.06.2010 | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kündigung der Supermarktkassiererin Emmely für unwirksam erklärt.

Die Beschäftigte des Supermarktes Kaiser’s-Tengelmann war fristlos gekündigt worden, weil sie liegengebliebene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich selbst eingelöst hatte.

Damit hat das BAG die Urteile der ersten und zweiten Instanz aufgehoben. Diese hatten die Kündigung gebilligt, da die Kassiererin mit ihrem Verhalten das Vertrauensverhältnis zerstört habe. Emmely hatte zuvor 31 Jahre für die Supermarktkette gearbeitet.

Nach Ansicht der Gewerkschaft Verdi ist der Vertrauensverlust nur ein Vorwand, um eine engagierte Gewerkschafterin loszuwerden. So hatte sich Emmely in der Vergangenheit beispielsweise gegen Lohnkürzungen stark gemacht und die Kolleginnen im Betrieb zu Streiks mobilisiert.

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